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   VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052   

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VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052 (https://dejure.org/1997,17603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.01.1997 - 20 A 96.40052 (https://dejure.org/1997,17603)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. Januar 1997 - 20 A 96.40052 (https://dejure.org/1997,17603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    Art. 3 GG, Art. 14, Art. ... 100 GG, § 73 VwVfG, § 75 VwVfG, § 78 VwVfG, § 18 AEG, § 20 AEG, § 22 AEG, § 1 BSchWAG, § 2 UVPG, § 6 UVPG, § 9 UVPG, § 11 UVPG, § 16 UVPG, § 8 BNatSchG, Art. 6a BayNatSchG, Art. 6b BayNatSchG, Art. 6 BayEG, Art. 13 B
    Enteignungsrechtliche Vorwirkung; Rechtsfehler und Planaufhebungsanspruch; Kausalitätserfordernis; zur Identität des Vorbringens in Einwendungs- und Klageverfahren; Anhörung und Gutachten; Abschnittsbildung; Planfeststellungsverfahren für zusammentreffend

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 842
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (50)

  • BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92

    Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Der landespflegerische Begleitplan - ein spezifisch naturschutzrechtliches Instrumentarium (BVerwG vom 30.10.1992, NVwZ 1993, 565/567) - versucht vorliegend die in § 2 Abs. 1 Satz 2 UVPG benannten Belange abzudecken.

    Zum anderen kann aus dem Umstand, daß die Gesetzesmaterialien zum Bundesschienenwegeausbaugesetz keine konkreten Bezüge zur Bedarfsfestlegung für einen Bundesschienenweg N.-I.-M. enthalten, nicht geschlossen werden, daß eine Abwägung nicht stattgefunden hat (ein Begründungsmangel muß keinen Abwägungsausfall indizieren, BVerwG vom 30.10.1992, a.a.O. S. 570).

    Der Eigentumsbetroffene vermag somit auch einzuwenden, daß bei der Planfeststellung nachteilig berührte öffentliche Belange des Natur- und Landschaftsschutzes fehlerhaft gewichtet wurden (BVerwG vom 30.10.1992 a.a.O.; OVG Saarlouis vom 16.02.1990, NuR 1992, 348; Paetow a.a.O., S. 145 f.), insbesondere also gegen das strikte Vermeidungsgebot (Minimierungsgebot) oder gegen das spezielle, allein die Abwägung entgegenstehender öffentlicher Belange betreffende (BayVGH vom 12.03.1991, NuR 1991, 339; anders Berkemann, NuR 1993, 97/102) naturschutzrechtliche Abwägungsgebot des Art. 6 a Abs. 2 BayNatSchG (§ 8 Abs. 3 BNatSchG) verstoßen wird.

    Insoweit handelt es sich um striktes, in der Abwägung nicht überwindbares Recht ((BVerwG vom 30.10.1992, a.a.O.; BVerwGE 65, 348).

    Denn mögliche, vom Kläger zu 3) ausführlich dargelegte Bedenken sind keinesfalls so gewichtiger Art, daß sie die Ausgewogenheit der Planung insgesamt in Frage stellen und daher zu einem Planaufhebungsanspruch führen könnten (zu Ausgleichsmaßnahmen vgl. BVerwG vom 21.3.1996, a.a.O., S. 912, zu Ersatzmaßnahmen vgl. BVerwG vom 30.10.1992, a.a.O., S. 569); allenfalls ist denkbar, daß im näheren oder weiteren Umfeld der Trasse weitere Maßnahmen des Naturschutzes oder der Landschaftspflege durchgeführt werden müßten.

  • BVerwG, 28.11.1995 - 11 VR 38.95

    Kein Baustopp für den Tiergartentunnel

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Nicht nur bei Überschneidungen, sondern auch bei Parallelführungen der jeweiligen Trassen ist ein einheitliches Planfeststellungsverfahren dann geboten, wenn die vorgegebene Topographie nur durch gemeinsame Baumaßnahmen der Vorhabenträger bewältigt werden kann (BVerwG vom 18.4.1996, UPR 1996, 350; vom 28.11.1995, UPR 1996, 109; vom 26.4.1996, ThürVB1 1996, 227/228).

    Art. 6 der UVPG-Richtlinie ermöglicht es aber, die Öffentlichkeitsbeteiligung bei einem gestuften Ablauf des Planungsverfahrens auf das Zulassungsverfahren selbst zu konzentrieren (BVerwG vom 28.11.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Eine mangelhafte Umweltverträglichkeitsprüfung bedingt somit dann nicht die Aufhebung des angegriffenen Planfeststellungsbeschlusses, wenn es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, daß eine ordnungsgemäße Umweltverträglichkeitsprüfung zu einem anderen als dem planfestgestellten Vorhaben insbesondere hinsichtlich der Trassenwahl hätte führen können (BVerwG vom 23.02.1994, UPR 1994, 264; vom 25.01.1996, NVwZ 1996, 788).

    Das heißt, der Gesetzgeber konkretisierte den Bedarf an Schienenwegen im Sinne der Planrechtfertigung verbindlich nicht nur für die Planfeststellungsbehörde, sondern auch für die zur Rechtmäßigkeitsprüfung berufenen Gerichte (BVerwG vom 26.04.1996, a.a.O.; vom 21.03.1996, a.a.O.; vom 25.01.1996, a.a.O.; vom 08.06.1995, a:a.0.; BayVGH vom 05.07.1994, BayVB1 1995, 50; VGH BW vom 09.12.1994, NuR 1996, 297/298; zur normativen Bedarfsfestlegung vgl. auch den Beschluß des Senats vom 28.03.1995, a.a.O.).

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Unter diesem Gesichtspunkt ist zu prüfen, ob die Vorhaben möglicherweise nicht bereits deshalb rechtswidrig sind, weil sie den Zielen der jeweiligen Fachplanungsgesetze nicht entsprechen, somit - im Hinblick darauf, daß weitestgehend privates Eigentum in Anspruch genommen wird - zum Wohl der Allgemeinheit objektiv nicht erforderlich (Art. 14 Abs. 3 GG) und damit vernünftigerweise nicht geboten sind (BVerwGE 84, 123/130; BVerwGE 56, 110/118; BVerwGE 48, 55/60).

    Nur ausnahmsweise können nachträgliche, eine ursprüngliche Prognose in Frage stellende Geschehnisabläufe eine Planung funktionslos und damit rechtsfehlerhaft machen, etwa wenn eine Entwicklung von einer Prognose in extremer Weise abweicht (BVerwGE 56, 110/122; BVerwGE 54, 5/9) und somit auch eine Wertung nachträglicher Ereignisse erforderlich macht.

  • VGH Bayern, 28.03.1995 - 20 AS 94.40030
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Den Bevollmächtigten des Klägers zu 3) ist die Rechtsprechung des Senats insoweit bekannt (Urteil vom 29.3.1996, 20 A 94.40029 u.a. S. 12 UA; Beschluß vom 28.3.1995, 20 AS 94.40030 u.a.), die die Billigung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (Beschluß vom 29.11.1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7; Beschluß vom 21.12.1995, a.a.O.).

    Diese Prüfungsmaßstäbe stehen hinsichtlich der Anforderungen an das Gemeinwohlerfordernis (und der das Willkürverbot und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betreffenden Kriterien) unter der Prämisse, daß dem Gesetzgeber bei der jeweiligen Bedarfsfestlegung ein weites Ermessen zur Seite steht, wenngleich er nicht völlig frei ist (BVerwG vom 08.06.1995, a.a.O.; vom 09.09.1996, Nr. 11 VR 31.95, Beschluß des Senats vom 28.3.1995, a.a.O., S. 18 f. BA).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 5 S 1602/93

    (Erfolgreiche Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluß für den Neubau einer

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Der Senat geht davon aus, daß die Kläger als enteignungsbedrohte Eigentümer sich unter dem Gesichtspunkt der eigenen Rechtsverletzung auch auf unheilbare Planungsfehler bei der Berücksichtigung von Belangen des Naturschutzes berufen können (VGH BW vom 15.11.1994, NuR 1996, 147).

    Solchen etwaigen ergänzenden Maßnahmen näher nachzugehen, besteht hier aber schon deshalb kein Anlaß, weil Planergänzungsanträge in dieser Richtung nicht gestellt sind (zur Mängelbeseitigung auf der zweiten Stufe der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung durch Planergänzung, vgl. VGH BW vom 15.11.1994, a.a.O.).

  • BVerwG, 22.06.1979 - 4 C 8.76

    Im Planfeststellungsbeschluss vorgesehene Beseitigung von Grundstückszufahrten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Daß An- und Zerschneidungsschäden sowie damit einhergehende Wirtschaftserschwernisse abwägungserheblich sind, ist in der Rechtsprechung anerkannt und hat gegebenenfalls Ansprüche auf geänderte Wegeführungen zur Folge (BVerwGE 58, 154/157).

    Die Beigeladene zu 1) hat dem Kläger zu 1) in der mündlichen Verhandlung Wegerechte über wegebegleitende, als Ausgleichs- und Ersatzflächen vorgesehene (teils mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzende) (Teil-)Grundstücke eingeräumt, so daß es einer Planergänzung durch einen gerichtlichen Ausspruch insoweit nicht mehr bedarf bzw. auch keine angemessene, im Planfestsetzungsbeschluß ergänzend festzusetzende Geldentschädigung für verlorene Grundstückszufahrten (BVerwGE 58, 154) mehr infrage kommt.

  • VGH Bayern, 29.03.1996 - 20 A 94.40029
    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Den Bevollmächtigten des Klägers zu 3) ist die Rechtsprechung des Senats insoweit bekannt (Urteil vom 29.3.1996, 20 A 94.40029 u.a. S. 12 UA; Beschluß vom 28.3.1995, 20 AS 94.40030 u.a.), die die Billigung des Bundesverwaltungsgerichts gefunden hat (Beschluß vom 29.11.1995, Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 7; Beschluß vom 21.12.1995, a.a.O.).

    4.3.1 Soweit der Kläger zu 3) zur Vermeidung eines Eingriffs in den Westrand des Feldgehölzes am H. Bach mit den dortigen wertvollen Biotopstrukturen eine weitere Verschiebung der Neubautrasse nach Westen (Richtung Roh.) fordert, wie dies bereits in vorausgegangenen gerichtlichen Verfahren von der Beigeladenen zu 1) für nicht unmöglich erachtet wurde (20 A 94.40029 u.a./Urteil des Senats vom 29.03.1996 zu den Planungsabschnitten 11 und 53), war dies auch Gegenstand umfangreicher Erwägungen und alternativer Planungen des Vorhabensträgers und der Planfeststellungsbehörde.

  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Sind einer derartigen Legalplanung (in Ausnahmefällen) sogar Detailpläne im Bereich der anlagenbezogenen Fachplanung zugänglich (BVerfG vom 17.07.1996, UPR 1997, 24), so gilt dies umso mehr für die bloße Legalplanung eines Bedarfs von Schienenwegen, der ein detailliertes Planfeststellungsverfahren folgt.

    2.1.2.1 Das Bundesschienenwegeausbaugesetz ist mit der Festlegung auf eine Neubaustrecke N.-I. nicht "offensichtlich fehlerhaft und eindeutig widerlegbar" (BVerfGE 30, 292/317; BVerfG vom 17.07.1996, a.a.O.) und damit (teilweise) nichtig.

  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus VGH Bayern, 10.01.1997 - 20 A 96.40052
    Den durch die enteignungsrechtliche Vorwirkung des Planfeststellungsbeschlusses in ihrem Eigentum betroffenen Klägern steht ein Anspruch auf umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung zur Seite (BVerwGE 67, 74/76 f.; BVerwGE 77, 86/91; BVerwGE 78, 347/355; Kühling, Fachplanungsrecht RdNr. 393 ff.).

    Diese steht - wie ausgeführt - jedem Eigentumsentzug entgegen, der nicht zum Wohle der Allgemeinheit erforderlich oder nicht gesetzmäßig ist (BVerwGE 67, 74/76; Kühling. a.a.O., RdNr. 394).

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93

    Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 9.91

    Klagebefugnis - Straßenplanung - Entschädigung - Wertminderung -

  • BVerwG, 26.06.1992 - 4 B 1.92

    Bundesfernstraße - Teilabschnitte - SachverständigengutachtenPlanfeststellung

  • BVerfG, 09.05.1961 - 2 BvR 49/60

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Richterbesoldung

  • BVerfG, 09.02.1996 - 1 BvR 1752/95

    Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung des § 1 Abs. 2 FStrAbG

  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

  • BVerwG, 14.05.1992 - 4 C 9.89

    Planfeststellung; Nießbrauch; Teilenteignung; mittelbare Einwirkungen;

  • BVerwG, 02.11.1992 - 4 B 205.92

    Planfeststellungsbeschluß - Straßenbauvorhaben - Gesamtplanung

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 2397/94

    Vereinbarkeit von Vorschriften des Bundesschienenwegeausbaugesetzes mit Art. 28

  • BVerwG, 21.08.1990 - 4 B 104.90

    Naturschutzgesetz - Minimierungsgebot - Optimierungsgebot

  • BVerwG, 30.08.1994 - 4 B 105.94

    Fernstraßen - Eingriff in Natur - Ersatzmaßnahmen - Planfeststellung

  • BVerwG, 05.06.1992 - 4 NB 21.92

    Bauplanungsrecht: Wirkungszeitpunkt der UVP-Richtlinie, Bildung

  • BVerwG, 09.03.1993 - 4 B 190.92

    Fernstraßen - Planfeststellung - Ermittlung - Unterlassen - Tatsachengericht

  • BVerwG, 23.02.1994 - 4 B 35.94

    Verpflichtung der Planfeststellungsbehörde zur Einholung eines

  • BVerwG, 02.08.1994 - 7 VR 3.94

    Ausbau der Bahnstrecken als sog. Lückenschlussmaßnahmen im Wege der deutschen

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 25.03.1988 - 4 C 1.85

    Bestimmtheitserfordernis - Fernstraßenrecht - Planfeststellung

  • BVerwG, 17.12.1986 - 7 C 29.85

    Klagebefugnis ausländischer

  • BVerwG, 05.12.1980 - 4 C 28.77
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 323/51

    Angestelltenverhältnisse

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.1994 - 5 S 1648/94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Konzentrationswirkung; Abwägung

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn -

  • OVG Saarland, 16.02.1990 - 7 M 1/88

    Naturschutzrecht; Eingriffsregelung; Planfeststellungsverfahren;

  • BVerwG, 26.05.1994 - 7 A 21.93

    Bundesbahn - Planfeststellung - Straße - Notwendige Folge - Änderung des

  • VGH Bayern, 21.02.1995 - 20 A 93.40080
  • BVerfG, 18.12.1968 - 1 BvL 5/64

    Mühlengesetz

  • BVerwG, 26.11.1991 - 7 C 16.89

    Klage gegen Planfeststellungsbeschluß - Abfalldeponie

  • BVerwG, 27.09.1990 - 4 C 44.87
  • BVerwG, 09.09.1996 - 11 VR 31.95

    Recht des Schienenverkehrs - Voraussetzungen für die Annahme einer Überschreitung

  • BVerwG, 21.12.1995 - 11 VR 6.95

    Recht des Schienenverkehrs: Anforderungen an die Bildung von Planungsabschnitten,

  • BVerwG, 27.07.1990 - 4 C 26.87

    Bindungswirkung der Revisionszulassung - Verfassungsmäßigkeit des § 36 BBahnG -

  • BVerwG, 02.02.1996 - 4 A 42.95

    Verwaltungsverfahrensrecht: Begriff der Planänderung

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 9.86

    Zulässige Einführung und (einschränkende) Ausgestaltung eines Klagerechts für

  • BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses -

  • BVerwG, 28.02.1996 - 4 A 27.95

    Fernstraßenrecht: Abwägung zwischen Eigentumsinteressen und Totenruhe bei

  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Der Planfeststellungsbeschluß regelt daher nicht, auf welche Weise ein Straßenbauvorhaben zu finanzieren ist (im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschluß vom 26. März 1998 - BVerwG 11 B 27.97 - BayVGH, DVBl 1997, 842 ; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluß vom 8. Juni 1998, NVwZ 1998, 1060 ).
  • VGH Bayern, 20.05.2003 - 20 A 02.40015

    Verkehrsflughafen Augsburg

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  • VGH Bayern, 25.11.1997 - 20 A 96.40099
    Soweit die Kläger den Inhalt des landschaftspflegerischen Begleitplanes (Art. 6b Abs. 4 BayNatSchG) in Frage stellen, würden diesbezügliche Mängel keinen Planaufhebungsanspruch, sondern gegebenenfalls lediglich einen Planergänzungsanspruch rechtfertigen (st.Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urteil v. 10.1.1997, 20 A 96.40052 u.a. S. 42. UA m.w.N.), der aber durch eine (hier nicht erhobene) Verpflichtungsklage zu verfolgen wäre.

    Weitere Einwendungen der Kläger, daß zum einen die Anlage des Anwandweges zu einer nicht hinzunehmenden Bewirtschaftungserschwernis ihres Feldes führen und daß zum anderen durch die Einschattung von Flächen östlich der Auffahrtsrampe es zu erheblichen Mindererträgen kommen würde, betreffen einerseits wiederum Planergänzungsansprüche bzw. haben andererseits enteignungs- und entschädigungsrechtliche Fragen zum Gegenstand, die der Planfeststellung (die sich auf die Zulassung des Vorhabens und insoweit erforderliche Rechtseingriffe beschränkt) nicht entgegengehalten werden können, sondern gegebenenfalls in einem sich anschließenden Entschädigungsverfahren aufgearbeitet werden müssen (vgl. Urteil des Senats v. 10.1.1997, a.a.O., S. 51 f.).

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